Holzpellets sind gespeicherte Sonnenenergie

In den warmen Sommermonaten fördert die Sonne das Wachsen der Wälder.

Die Pellets bestehen zu 100% aus Naturholz und werden zum größten Teil aus Hobel- und Sägespänen der Holzindustrie hergestellt. Unter hohem Druck werden sie ohne Zusätze gepresst. Ihre Qualität wird durch die DIN 51731 garantiert.

Im Gegensatz zu Öl und Gas verbrennen Holzpellets CO2-neutral, d.h. beim Verbrennen entsteht die gleiche CO2-Menge wie bei der natürlichen Verrottung. Da der Wald bei seinem Wachstum die gleiche Menge bindet schließt sich der Kreislauf.

Holzpellets sind wirtschaftlich

Pellets sind nicht teurer als Öl oder Gas

Energieinhalt: 2kg Pellets = 1 Liter Heizöl oder 1 Kubikmeter Erdgas

Heizöl- & Erdgas-Vorräte sind begrenzt - Holz wächst nach = Versorgungssicherheit

Preise Heizöl & Erdgas steigen - Pellets werden billiger

Keine Abgasprüfung bei Pelletsheizung = Keine Kosten!

Keine Ökosteuer!

Holzpellets sind umweltfreundlich

Rohstoff ist naturbelassenes Restholz (Abfälle der Holzindustrie)

Regenerativ - immer verfügbar

Sauber, angenehmer Holzgeruch

CO2 neutrale Verbrennung - Verrottung & Verbrennung gleichwertig

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Förderung von Holzheizungen

Holzabsatz-Förderrichtlinie 2006 (Hafö 2006), NRW Umweltministerium

Automatisch beschickte Anlagen
Mindestförderung für Heizkessel und Öfen als Zentralheizung: 600 €
bis 300 kW: 27,5 €/kW
ab 301 kW: 20 % Zuschuss (abzüglich Bundesförderung)
öff.-rechtliche Träger: 40 % Zuschuss (abzüglich Bundesförderung)

Automatisch beschickte und geregelte Zentralheizungsanlagen zur Verfeuerung von ausschließlich naturbelassenem Holz.

Schulträger, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen sowie Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft und des Gartenbaus erhalten die Förderung ab 301 kW auch für Anlagen unter 300 kW.

Der finanzielle Eigenanteil muss mindestens 60% betragen, ansonsten wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Windhundverfahren bewilligungsreifer Förderanträge.

Alle Anlagen müssen bis zum 15.09.06 fertiggestellt und abgerechnet sein.

Antragsstelle: Untere Forstbehörde (Forstamt) - Anträge auch unter: [www.ea-nrw.de/foerderung]

Nutzung erneuerbarer Energien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Automatisch beschickte Anlagen
Mindestförderung für Pellet-Kaminöfen: 800 €
Mindestförderung für Heizkessel: 1.360 €
bis 100 kW: 48 €/kW
ab 101 kW: Darlehen der KfW mit Teilschulderlass

Automatisch beschickte Anlagen als zentrale Heizungsanlagen bis 100 kW werden gefördert mit 48 €/kW, mindestens jedoch 1360 €.
Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellort abgeben, werden mit mindestens 800 € gefördert.

Eine Kumulation mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist bis zum Doppelten dieser Förderung zulässig.

Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden.

Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn
Telefon: 06196/908-625

Faxabruf:
- Richtlinien 0180 521 260 71
- Antrag 0180 521 260 74

Anträge unter: [www.bafa.de/1/de/service/forms/formulare.htm]

KfW-Programme

Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren und CO2-Gebäudesanierungs-Programm

Die KfW Förderbank bietet zinsverbilligte Darlehen für neu zu bauende und für bestehende Wohngebäude an.

Antragsstelle: Banken und Sparkassen - Infos auch unter: [www.kfw-foerderbank.de]

REN-Programm; Bereich Breitenförderung, NRW Wirtschaftsministerium

Förderprogramm für 2006 steht noch nicht fest.

Infos auch unter: [www.ren-breitenfoerderung.nrw.de]

Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben
Quelle: Energieagentur NRW [www.ea-nrw.de] - Stand: 17.03.2006