In den warmen Sommermonaten fördert die Sonne das Wachsen der Wälder.
Die Pellets bestehen zu 100% aus Naturholz und werden zum größten Teil aus Hobel- und Sägespänen der Holzindustrie hergestellt. Unter hohem Druck werden sie ohne Zusätze gepresst. Ihre Qualität wird durch die DIN 51731 garantiert.
Im Gegensatz zu Öl und Gas verbrennen Holzpellets CO2-neutral, d.h. beim Verbrennen entsteht die gleiche CO2-Menge wie bei der natürlichen Verrottung. Da der Wald bei seinem Wachstum die gleiche Menge bindet schließt sich der Kreislauf.
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Pellets sind nicht teurer als Öl oder Gas
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Energieinhalt: 2kg Pellets = 1 Liter Heizöl oder 1 Kubikmeter Erdgas
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Heizöl- & Erdgas-Vorräte sind begrenzt - Holz wächst nach = Versorgungssicherheit
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Preise Heizöl & Erdgas steigen - Pellets werden billiger
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Keine Abgasprüfung bei Pelletsheizung = Keine Kosten!
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Keine Ökosteuer!
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Rohstoff ist naturbelassenes Restholz (Abfälle der Holzindustrie)
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Regenerativ - immer verfügbar
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Sauber, angenehmer Holzgeruch
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CO2 neutrale Verbrennung - Verrottung & Verbrennung gleichwertig
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Automatisch beschickte Anlagen
Mindestförderung für Heizkessel und Öfen als Zentralheizung: 600 €
bis 300 kW: 27,5 €/kW
ab 301 kW: 20 % Zuschuss (abzüglich Bundesförderung)
öff.-rechtliche Träger: 40 % Zuschuss (abzüglich Bundesförderung)
Automatisch beschickte und geregelte Zentralheizungsanlagen zur Verfeuerung von ausschließlich naturbelassenem Holz.
Schulträger, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen sowie Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft und des Gartenbaus erhalten die Förderung ab 301 kW auch für Anlagen unter 300 kW.
Der finanzielle Eigenanteil muss mindestens 60% betragen, ansonsten wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Windhundverfahren bewilligungsreifer Förderanträge.
Alle Anlagen müssen bis zum 15.09.06 fertiggestellt und abgerechnet sein.
Antragsstelle: Untere Forstbehörde (Forstamt) - Anträge auch unter: [www.ea-nrw.de/foerderung]
Automatisch beschickte Anlagen
Mindestförderung für Pellet-Kaminöfen: 800 €
Mindestförderung für Heizkessel: 1.360 €
bis 100 kW: 48 €/kW
ab 101 kW: Darlehen der KfW mit Teilschulderlass
Automatisch beschickte Anlagen als zentrale Heizungsanlagen bis 100 kW werden gefördert mit 48 €/kW, mindestens jedoch 1360 €.
Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellort abgeben, werden mit mindestens 800 € gefördert.
Eine Kumulation mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist bis zum Doppelten dieser Förderung zulässig.
Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden.
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn
Telefon: 06196/908-625
Faxabruf:
- Richtlinien 0180 521 260 71
- Antrag 0180 521 260 74
Anträge unter: [www.bafa.de/1/de/service/forms/formulare.htm]
Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren und CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Die KfW Förderbank bietet zinsverbilligte Darlehen für neu zu bauende und für bestehende Wohngebäude an.
Antragsstelle: Banken und Sparkassen - Infos auch unter: [www.kfw-foerderbank.de]
Förderprogramm für 2006 steht noch nicht fest.
Infos auch unter: [www.ren-breitenfoerderung.nrw.de]
Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben
Quelle: Energieagentur NRW [www.ea-nrw.de] - Stand: 17.03.2006